Ein Unfall ist schnell passiert – umso wichtiger ist danach eine schnelle und faire Schadensregulierung. Viele Unfallgeschädigte freuen sich daher, über das Angebot der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die komplette Abwicklung zu übernehmen. Aber dabei kürzen die Gesellschaften oft die Entschädigung. Besonders betroffen: die Werkstattwahl, Mietwagenkosten und die Erstattung der Wertminderung. Wer sich nicht auskennt oder keinen Anwalt einschaltet, bleibt oft auf Kosten sitzen.
Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht helfe ich, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Ein häufiger Trick der Versicherer: Unfallopfer werden direkt nach dem Schadenfall kontaktiert und zur Reparatur in eine “Partnerwerkstatt” der Versicherung gedrängt.
Dabei klingt das Angebot zunächst verlockend:
Was die Versicherung verschweigt: Die Werkstatt arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht für den Geschädigten. Häufig wird mit gebrauchten oder günstigen Nachbauteilen repariert, statt mit Originalteilen. Das kann nicht nur den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs senken, sondern auch zukünftige Garantieansprüche beeinträchtigen.
Wichtig: Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie immer das Recht auf freie Werkstattwahl. Lassen Sie sich nicht auf Partnerwerkstätten ein, wenn Sie Ihrem Fahrzeug und Ihrem Geldbeutel etwas Gutes tun wollen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Erstattung der Mietwagenkosten. Viele Versicherer setzen die Tagespauschale bewusst niedrig an – oft unterhalb marktüblicher Preise. Zusätzlich wird häufig argumentiert, das Fahrzeug sei nur für den Weg zur Arbeit notwendig, oder dass ein günstigeres Modell ausgereicht hätte.
Noch ärgerlicher: Einige Versicherer rechnen den sogenannten Nutzungsausfall klein oder stellen fragwürdige Vergleichspreise gegenüber. Ohne rechtlichen Beistand bleibt der Geschädigte oft auf einem erheblichen Teil der Mietwagenkosten sitzen.
Tipp: Lassen Sie sich vor Anmietung beraten oder einen Mietwagen über ein unabhängiges Sachverständigenbüro vermitteln. So vermeiden Sie spätere Diskussionen mit der Versicherung.
Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug – auch nach professioneller Reparatur – dauerhaft an Wert. Käufer zahlen für ein “Unfallauto” weniger, selbst wenn der Schaden behoben wurde. Die Lösung: Die gegnerische Versicherung muss Ihnen die sogenannte Wertminderung ersetzen.
Doch hier tricksen viele Versicherer. Die Wertminderung wird einfach nicht angeboten oder mit einem zu geringen Betrag angegeben. Gerade bei neuwertigen oder hochwertigen Fahrzeugen kann die Differenz mehrere hundert bis tausend Euro betragen.
Nur ein qualifiziertes Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen kann den tatsächlichen Minderwert beziffern – und Ihr Anwalt hilft dabei, diesen Anspruch konsequent durchzusetzen.
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen mit klarem Ziel: Kostenminimierung. Als Unfallgeschädigter sind Sie der Gegenseite unterlegen – insbesondere, wenn Sie sich auf deren Vorschläge verlassen.
Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kennt die Maschen der Kfz-Haftpflichtversicherungen und sorgt dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht:
Übrigens: Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten übernehmen. Für Sie entstehen also in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Leider wahr: Viele Versicherungen arbeiten mit unzulässigen Tricks, um ihre Interessen durchzusetzen. Lassen Sie sich das nicht gefallen, ich helfe Ihnen dabei!
Die Tricks der Kfz-Haftpflichtversicherer sind vielfältig – und oft gut getarnt. Ob Werkstattsteuerung, Mietwagenkürzung oder falsch berechnete Wertminderung: Wer uninformiert bleibt, verzichtet leichtfertig auf viel Geld.
Handeln Sie im eigenen Interesse: Lassen Sie sich nach einem Unfall nicht unter Druck setzen und verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte. Ein Anwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen – fair, schnell und kompetent.