In mehreren Entscheidungen des BGH wurde zu Gunsten der Versicherten entschieden, dass einseitige Kürzungen der Leistungen seitens der Versicherungen nicht rechtmäßig sind:
1. Krankentagegeld darf nicht einseitig gekürzt werden
BGH, Urteil vom 12. März 2025 – Az. IV ZR 32/24
Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine private Krankenversicherung das vereinbarte Krankentagegeld nicht einseitig reduzieren darf, wenn die zugrunde liegende Kürzungsklausel unwirksam ist („Intransparenzverbot“). Selbst ein nachträglicher Klauselersatz ist nur zulässig, wenn eine unzumutbare Härte für den Versicherer nachgewiesen wird. Im konkreten Fall wurde die Kürzung als unwirksam erklärt.
2. Ungültige Rentenfaktor-Klausel in fondsgebundener Privat-Rente
LG Berlin, Urteil vom 30. April 2025 – Az. 4 O 177/23
Das Landgericht Berlin erklärte die einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors bei einer Riester-Rente (Allianz) für unwirksam. Der ursprünglich vereinbarte Rentenfaktor darf nicht nachträglich zu Lasten des Versicherungsnehmers verändert werden.