OLG Hamm, Urteil vom 4. April 2025 – Az. 20 U 33/21
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur rückwirkenden Zahlung einer sechsstelligen BU-Rente. Die Anfechtung des Vertrags aufgrund unvollständiger Gesundheitsangaben war nicht gerechtfertigt: Die Fragen waren eng auszulegen, und einfache Bronchitis oder eine frühere Skoliose waren nicht meldepflichtig.